MwSt-Berechnung von Lexware Büro Easy

Für unsere Buchhaltung setzen wir das Programm "Lexware Büro Easy" ein. Bisher waren wir damit auch sehr zufrieden. Sogar das Problem, dass Rechnungen nur in ein spartanisches internes Format oder in Microsoft Word exportiert werden können, war für uns akzeptabel (man erstelle die entsprechende Word-Vorlage einfach mit LaTeX-Befehlen und speichere sie dann als "Nur Text" ab - fertig ist die wirklich hübsche PDF-Rechnung).

Doch nun sind wir auf ein wirklich kritisches Problem gestoßen. Dafür muss ich einen kleinen Exkurs in die Buchhaltung starten (keine Angst, ich bin Informatiker, daher sollte das verständlich sein *g*). Es gibt zwei Arten, die MwSt zu berechnen: Horizontal und Vertikal. Nehmen wir mal eine Rechnung über einen Netto-Posten von 3x 0,99 EUR und 19% MwSt an.

Bei der vertikalen bzw. spaltenweisen Berechnungsart wird die MwSt vom Grundpreis gebildet und gerundet, hier also 0,19 EUR. Anschließend wird diese mit dem Nettopreis addiert und das ganze mit drei Multipliziert. Dies ergibt eine Gesamtsumme von 3,54 EUR, also 0,57 EUR für's Finanzamt.

Bei der horizontalen bzw. zeilenweisen Berechnung wird der Nettopreis mit der Anzahl multipliziert und vom Ergebnis die MwSt berechnet. Das führt zu einer Gesamtsumme von 3,53 EUR, wovon 0,56 EUR das Finanzamt kassiert.

Hat man nun eine Rechnung über 20 Posten, und bei allen gibt es einen Rundungsfehler in die gleiche Richtung, macht dies immerhin schon einen Unterschied von 20ct! Beide Berechnungsarten sind laut Lexware gesetzlich zugelassen, und solange beide Geschäftspartner auf die selbe Art und Weise rechnen gibt es auch keine Probleme, bei Privatpersonen sowieso nicht. Nur: Lexware Büro Easy rechnet horizontal, der Rest der Welt (naja, fast) dagegen vertikal. Und leider lässt sich dies in diesem Programm auch nicht beeinflussen.

Schreiben wir nun einem Kunden für oben genannten Leistungen eine Rechnung über 59,40 EUR netto, so überweisen wir laut Büro Easy dem Finanzamt 11,20 EUR Umsatzsteuer. Der Kunde sieht in seinem vertikal rechnendem Buchhaltungsprogramm, sofern er den Nettobetrag eingibt, aber eine Umsatzsteuer in Höhe von 11,40 EUR, die er sich auch vom Finanzamt zurückholen möchte. Und plötzlich hat einer von uns, entweder der Kunde oder wir, das Finanzamt um 20ct betrogen!

Sicherlich, solche kleinen Abweichungen sehen unproblematisch aus. Aber erstens können sie sich ganz gut summieren, und zweitens stört es die Buchhaltung, wenn der Kunde uns 11,40 EUR überweist, obwohl wir nur 11,20 EUR erwarten. Das Problem ist Lexware durchaus bekannt, wird aber wohl nicht behoben werden, da es rechtlich OK ist, die MwSt auf diese Art zu berechnen. Und außerdem gibt es andere (aber auch teurere) Lexware-Programme, bei denen die Berechnungsart einstellbar ist.

Für uns heißt dies jedoch, dass wir unsere Suche nach einem guten Buchhaltungsprogramm fortführen werden.

Nachtrag vom 14.11.2008:

Nachdem es in den Kommentaren einige Verwirrungen gab (auch bei mir selbst), möchte ich nochmal versuchen, den Unterschied zu erläutern. Bleiben wir bei dem obigen Beispiel über drei Posten zu 0,99 EUR (wer will kann dieses auf 20*3 Posten erweitern). Die Rechenschritte sind in blauer Farbe dargestellt und nicht Bestandteil der fertigen Rechnung.

Vertical berechnet:

Posten  Einzelpreis    MwSt (19%)    Gesamt 
  #1           0.99          0.19      1.18 
  #2           0.99        + 0.19      1.18 
  #3           0.99        + 0.19      1.18 
=========================================== 
               2.97        = 0.57      3.54

Horizontal berechnet:

Posten  Einzelpreis    MwSt (19%)    Gesamt 
  #1           0.99                    1.18 
  #2           0.99                    1.18 
  #3           0.99                    1.18 
=========================================== 
               2.97 * 0.19 = 0.56      3.53

Der Unterschied liegt also in der letzten Zeile, und der Fehler kann sich entsprechend summieren.

Comments

Ja und Amen. Also kann uns jemand ein gutes Buchführungsprogramm empfehlen, mit dem man am besten auch einen Kundenstamm und Rechnungen/Aufträge pflegen kann?

LG - Alice

Hallo Lexhelfer,

ich hätte diesen Beitrag nicht geschrieben, wenn wir nicht tatsächlich von einem Kunden eine Rechnung reklamiert bekommen hätten, bei der der von BüroEasy ermittelte Mehrwertsteuerbetrag von deren um einig Cent abgewichen ist. Tatsächlich sind das dort oben nicht unsere eigenen Zahlen, sondern die von der Lexware-Seite, auf der das Problem beschrieben wird. Die Art der Berechnung ist allerdings dieselbe.

Unsere Rechnung hatte einen Gesamtpreis von 325 EUR netto, der sich aus mehreren Einzelposten zusammen setzt. Die "korrekte" Mehrwertsteuer sind also 61.75 (oder im Beispiel die von dir ausgerechneten 70.686). BüroEasy hat jedoch die (bereits gerundeten) Steuern aus den einzelnen Zeilen addiert, was bei uns einen Betrag von 61.78 ergab (oder im Beispiel die 11.20, die sich aus der Summe der Einzelbeträge ergibt). Das ist umso erstaunlicher, da die einzelnen MwSt-Beträge garnicht Bestandteil der Rechnung waren.

Tatsächlich fällt mir aber erst heute auf, dass der Fehler garnicht in der Unterscheidung horizontaler/vertikaler Berechnung liegt (die - wie Lexware ja selbst zugibt - dennoch problematisch sein kann), sondern dass es die gerundeten Einzelbeträge addiert, was sicherlich auch nicht falsch ist. Da du dich mit dem Produkt besser auszukennen scheinst, und deine Installation den Testfall korrekt berechnet hat, vermute ich, dass man das irgendwo einstellen kann? (es liegt doch an diesem Unterschied, siehe meinem Nachtrag).

Falls du an den konkreten Einzelposten interessiert bist, melde dich mal per E-Mail bei dir.

Hi Cybso,

Vielen dank für deinen Beitrag. Ich finde Lexhelfer's Kommentar sehr, sehr peinlich. Ich habe mich auch dieses Jahr Büroeasy zugelegt weil, besonder als ausländische Selbständige, die deutsche Bürokratie sehr undurchsichtig ist. Ich dachte, Lexware konnte mich dabei helfen.

Aber: heute in der Post eine Rechnung von mir. Die Kunde (ein DAX 30 Unternehmen) lehnt die Rechnung ab weil -- ja! -- die Rechnung nicht stimmt wegen diese blöde Rundungsgeschichte.

Ich bin Dienstleister. Ich rufe jetzt nicht meine Kunde an und sage, "Na, dann kennen Sie sich nicht aus!" nur weil Lexware zu stolz ist eine nötige Änderung zu machen. Stattdessen vergolde ich meine Zeit um eine Rechnung zu korregieren die ich eigentlich nicht hätte korrigieren mussen.

Also: wenn du die neue Buchhaltungsprogramm findest, sag bitte bescheid.

Gruss,

Fat Andy

Wer nachrechnet... stellt fest - dass es ein Fehler gibt ;-)) also, Rechnungsbetrag Netto 59,40 + 19% MWSt. = 11,286 somit sind Brutto tatsächlich nur 70,686 und nicht 70,696 ;-)) dadurch stimmt auch diese Berechnung auch, was ans FA abgeführt werden müsste.

LG
Lexhelfer

Ja, kann ich... ein gutes Buchführungsprogramm empfehlen, wenn man bloß den Taschenrechner rausholen würde, um alles was oben Berechnet wurde um kurz zu Prüfen ;-)) darf man feststellen dass es so nicht stimmig ist, im Programm BüroEasy wird übrigens richtig berechnet.

Wir rechnen also, am besten 0,99 * 1,19= 1,1781 für eine Position, da wir kfm. Aufrunden müssen. also dann auf 1,18 ist doch richtig, oder? Dann wird natürlich 0,19€ MWSt. ans FA abgeführt 1,18 Minus 0,99= 0,19EUR.
Hat man nun eine Rechnung mit der Menge: 3*0,99 = 2,9700 * 1,19 = Brutto 3,534€ müssen wir nun kfm. Abrunden, also auf 3,53€ - ans FA wird also abgeführt, nur 0,56€
Im BüroEasy auch, habe ich auch nachgeprüft ;-))
Wo ist hier der Fehler, beide Berechnungen sind zugelassen und dadurch ok.

Auch wenn wir dem Kunden eine Rechnung Netto über 59,40 schreiben, wird im BüroEasy 59,40 * 1,19= Brutto 70,696 also enthalten sind 11,286€ an MWSt. was natürlich wieder Aufgerundet werden MUSS auf 11,29 € und nicht wie oben angegeben 11,20 auch nicht 11,40 – Woher kommt diese Abweichung? Aus dem BüroEasy NICHT!
Es ist also, kein Problem von Lexware ;-)) und auch die höherwertigen Buchhaltungsprogramme von Lexware, müssen genauso kfm. Auf- und Abrunden, speziell wenn man sich auf Nettopreise im Programm eingestellt hat.

Fazit: Bitte nicht gleich aufgeben und alles glauben, am besten alleine kurz nachrechnen...
die Suche könnte an sich eingestellt werden...
Man könnte auch weiter Suchen warum nicht... man ist ständig auf der Suche ;-))

FBSav
Lexhelfer

Hallo, die Ausführungen von Cypso stimmen und es ist wirklich peinlich wenn ein Kunde anruft und sagte Ihre Rechnung ist falsch, jetzt ist Büro Easy aber für den Preis unschlagbar besonders der Vorlagenexport zu OpenOffice ist sehr gut!

Darum konnte ich mir so helfen:
Man erstellt sich eine eigene Vorlage aus den Standardvorlagen:
Löscht die Einträge bei Nettosumme und Mwst. und lässt nur (TransAmount) stehen.
Klickt einmal in die Spalte für die Nettosumme.
Nun im Menü (Tabelle->Formel) auswählen.
Klickt einmal auf (TransAmount)in der Spalte "Nettosumme" steht jetzt z.B. =(C2)in der Leiste oben gebe ich dann die Berechnung ein also =(C2)/1,19 und grünes Häkchen, fertig.
Genau so bei der Berechnung der MwSt. jetzt einfach =(C2)-(A2)als Formel in die Spalte bei MwSt. und siehe da Easy Büro rechnet endlich richtig.

Nachteil man muss 2 Vorlagen erstellen eine für Bruttorechnungen z.B. für Privatkunden eine Nettovorlage für Firmenkunden.

Für Brutto benutzt man (TransAmount)zur MwSt. Ermittlung.
Für Netto benutzt man (TransNetAmount).

Ziemlich kompliziert zu erklären aber gaaanz easy gemacht, vor allem muss ich mich jetzt nicht von Büro Easy trennen.

Grüße Eckiii

Hallo, ich habe mir jetzt das Programm Büro easy zugelegt und habe angefangen damit zu arbeiten. Es ist auch recht "easy" anzuwenden. Leider bin ich jetzt auf ein Problem gestoßen. Ich habe eine Rechnung gestellt bekommen, wo ich die Umsatzsteuer schulde (§13b Umkehr der Steuerschuld). Leider finde ich kein Konto dazu und wenn ich eines anlegen will, fragt er mich nach dem Steuerschlüssel, doch dieser ist dort nicht angegeben. Was kann ich da nur machen???

vielen Dank im voraus.
Gruß Belo

Hallo, wir haben uns auch das Programm Büro easy zugelegt. Leider mit dem gleichen Umsatzsteuer- Rundungsproblem. Gelöst habe wir es, in dem wir einen neuen Artikel als (Rundungsfehlerrabatt) zu einem Minusbetrag eingesetzt haben. Und in der Exportierten Originalrechnung ohne diesen Artikel den korrekten Betrag ändern. So stimmt zum einen der Betrag in den Rechnungen vom Büro-easy-Programm und zum anderen ist die Original-Word-Vorlage für den Kunden (er ist König) auch in Ordnung. Für eine bessere Lösung wehre ich sehr Dankbar! Gruß Andreas

Ps. an Lexhelfer ich kann gerne auch mal eine Rechnung per E-Mail senden, es lässt sich nicht leugnen, das Problem ist Fakt :-(

Ich habe heute auch meine erste Rechnung die mit Büro Easy erstellt wurde reklamiert gekriegt (Differenz zwar nur 4 Cent, aber immerhin).

Bin ziemlich verzweifelt, werde mir wohl auch mal den Workaround angucken, obwohl ich dazu _wirklich_keine_Zeit_habe.

Mist.

G.

Hallo, auch wir haben Anfang des Jahres von Excel-Tabellenwirtschaft auf Büro Easy Plus umgestellt, uns sogar eine Schnittstelle für die Zeiterfassung gebastelt. Mein größter deutscher Kunde überweist einfach andere Beträge als auf meiner Rechnung ausgewiesen - und korrigiert kulanterweise mit Kugelschreiber.
PEINLICH!
Auf meine Nachfrage meint die Buchhalterin, ich solle mir ein anderes Programm zulegen, denn ALLE Großfirmen arbeiten mit Programmen welche die MwrtStr. der Lieferanten-Rechnungen automatisch nachrechnen und KORRIGIEREN. Na super.
Ich danke erstmal für Eckiiis workaround!
Des weiteren finde ich Lexwares Haltung gerade zu unverschämt.
Sie solten einfach mal den uralten Quickbbooks Core umschreiben, dann wäre das ja ein vernünftiges Programm zu einem guten Preis.

So aber fühle ich mich verarscht.

Hallo zusammen!

der Workaround von Eckii bringt nur nichts für WORD 2007. Ich kann hier keine Formeln in Word Tabellen sinnvoll eingeben. Oder bin ich einfach zu "blöd"?

Hat jemand mittlerweile eine Lösung gefunden?

Ich benutze BüroEasy2011.

vg
Robin

Gibt es derweil eine brauchbare Lösung ohne sich nach einem Alternativprogramm umschauen zu müssen?

Kann man den Lösungsansatz von "Eckiii" auch für die "büro easy-Vorlagen" nutzen?

Derweil benutze ich noch BüroEasy2011.

Ich verstehe gar nicht warum einige Leute solche Realitätsprobleme haben?
Falsch ist falsch, und da beißt auch die Maus keinen Faden ab.
Mindestens die Hälfte meiner Rechnungen mit Büro Easy enthalten eine falsche Mwst.-Ausweisung. Beanstandet werden diese grundsätzlich von Großkunden.

Der Fehler ist tatsächlich bis heute, 2015, vorhanden und ungelöst. Unser Steuerberater hat dies ebenfalls mehrfach muniert. Das Lexware offenbar als angeblicher Marktführer seit 2008 nicht in der Lage ist solch gravierende Fehler zu beheben, ist mir ein Rätsel.

Wir setzen die Software seit 2 Jahren ein, haben mittlerweile massive Probleme in Darstellung und Funktion (derzeit werden keine offenen Lieferantenrechnungen angezeigt, was dazu führt, dass bei alleinigem Verlassen auf die Software die Mahnungen hier eintrudeln).

Fazit: für einen professionellen Gebrauch nicht empfehlenswert. In jedem Fall Buchhalter hinzuziehen zur Prüfung der Lexwareergebnisse.

Diese überhebliche Haltung der Entwickler von büro easy plus ist unerträglich. Dabei wäre es lat "Eckiii" so einfach das Problem zu lösen.
Ein Kunde hat uns nun gekündigt, weil er es leid war, jede Rechnung von uns zu korrigieren.
Schönen Dank auch.