Neues vom Lissabon-Vertrag

Die Verfassungsklage ist eingereicht. Obwohl es normalerweise weder zu meinem Anwendungsfach (Europäische Studien) noch zu meiner eher grünen politischen Ausrichtung passt, bin ich was die stückweise Machtübertragung an Europa angeht mehr als skeptisch. Dafür fehlen sämtlichen Institutionen (auch dem Parlament) einfach die demokratische Legitimation.

pAußerdem halte ich die Regel "Europa-Recht über nationalem Recht" einfach nicht für Verfassungsgerecht. Um mal ein übertriebenes Beispiel zu geben: Wenn die EU-Kommission eine neue Richtlinie durchbringen würde, nach der die Nationalstaaten die Folter wieder einführen müssten, so könnte das BVerfG nichts dagegen sagen, wenn das (eher wirtschaftlich orientierte) EuGH dem zustimmt. Das Beispiel ist übertrieben? Dann nehmen wir doch mal die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung. Was passiert, wenn das BVerfG sagt "Nein, das verstößt gegen das GG", aber die Regierung zur Umsetzung verpflichtet ist? Entweder, die Kommission akzeptiert, dass Deutschland sich der Verpflichtung entzieht (obwohl es eigentlich keine Ausnahmen vom Gemeinschaftsrecht mehr geben soll), oder der Maastricht-Vertrag (bzw. der Lissabon-Vertrag) wäre ungültig und Deutschland kein Mitglied der EU mehr. Letzteres ergibt sich daraus, dass das BVerfG im Maastricht-Urteil entschieden hat, dass der Vertrag verfassungskonform ist, da das Parlament jederzeit den Ausstieg beschließen könnte.