Notwendige Verkehrsbezogenheit fehlt

Ich lass das hier mal unkommentiert so stehen...

"D-AH Karlsruhe. Für den reibungslosen Verkehr auf Deutschlands Schnellstraßen bedarf es nicht des Verkaufs von Erotik-Artikeln an den Rast- und Parkplätzen. [...] Diese unbedingte Verkehrsbezogenheit entfalle aber nach aller richterlichen Erfahrung bei den üblichen Dienstleistungen eines Erotik-Ladens [...]."

Neue OZ, 29.12.2008 über ein Urteil des Verwaltungsgericht Karlsruhe