Mein ganz persönlicher Boykott

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Und? Vergessen, beabsichtigt, Inkompetenz des Studierendensekretariats?! Aufklärung!

Einen Betrag von genau 500 EUR bei der Überweisung zu "vergessen" wäre schon etwas ungewöhnlich, oder ;-)? Nach § 19 Absatz 5 NHG ist die Hochschule zur Mahnung verpflichtet, wenn die Beiträge nicht vollständig gezahlt werden.