Nicolas (not verified)
14. March 2009 - 14:34
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Und? Vergessen, beabsichtigt, Inkompetenz des Studierendensekretariats?! Aufklärung!
Roland (not verified)
14. March 2009 - 14:48
Einen Betrag von genau 500 EUR bei der Überweisung zu "vergessen" wäre schon etwas ungewöhnlich, oder ;-)? Nach § 19 Absatz 5 NHG ist die Hochschule zur Mahnung verpflichtet, wenn die Beiträge nicht vollständig gezahlt werden.
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Nicolas (not verified)
14. March 2009 - 14:34
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Und? Vergessen, beabsichtigt, Inkompetenz des Studierendensekretariats?! Aufklärung!
Roland (not verified)
14. March 2009 - 14:48
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Einen Betrag von genau 500 EUR bei der Überweisung zu "vergessen" wäre schon etwas ungewöhnlich, oder ;-)? Nach § 19 Absatz 5 NHG ist die Hochschule zur Mahnung verpflichtet, wenn die Beiträge nicht vollständig gezahlt werden.