StuPa: Neuwahlen im Sommer! (2. Update)

Nein, die Überschrift ist leider kein Scherz. Wie schon vereinzelnd befürchtet, muss die StuPa-Wahl vermutlich wiederholt werden. Die Ergebnisse vom Februar sind damit obsolet, bis zur Neuwahl wird das StuPa in seiner alten Besetzung weiterarbeiten. Dies ist für uns (Grüne) besonders ärgerlich, da wir aufgrund vieler Fortgänge kaum noch vollständig abstimmen können, es müssen schon wirklich alle gewählten und noch verfügbaren Parlamentarier sowie deren Vertreter anwesend sein; in der Praxis ist das kaum zu schaffen. Aber den anderen Hochschulgruppen geht es da nicht viel besser, von den beiden "wir könnten das StuPa auch alleine besetzen"-Listen mal abgesehen.

Der Grund scheint wohl ein Missverhältnis zwischen der Anzahl der abgegebenen Stimmen und der im Wählerverzeichnis abgehakten Personen zu sein. Wie von Spaß und Geselligkeit bereits berichtet gibt es eine Abweichung von drei Personen, die dummerweise Einfluss auf die Sitzverteilung hat und offenbar auch bei der heutigen Nachzählung geblieben ist (sobald ich genaueres weiß, hier im Blog).

Also, weil's so viel Spaß gemacht hat, im Sommer gibt's dann wieder Wahlkampf!

Update:
StuPa-Präsident Philipp Zeller hat mir die Entscheidung gerade bestätigt. Die Abweichung mit dem Wählerverzeichnis hat nur indirekt etwas damit zu tun, das Problem ist, dass definitiv "eine unzulässig abgegebene Stimme, die von einer nicht wahlberechtigten Person kam" in diesem Jahr durch die ungünstige Konstellation Einfluss auf das Ergebnis gehabt haben könnte: entweder bekäme LHG einen Sitz mehr oder SpuG. Unter diesen Umständen blieb dem Wahlausschuss nichts anderes übrig, als das Ergebnis zu annullieren.

Merke: Wenn ihr Wahlhelfer seit, achtet höllisch darauf, dass jeder Wähler im Wählerverzeichnis steht! Sonst kann wie in diesem Fall der Wahlkampf und die wochen-, zum Teil monatelange Arbeit vieler ehrenamtlicher Helfer völlig umsonst sein :-(

2. Update:

Inzwischen wurde die Entscheidung auch auf der Homepage des StuPa veröffentlicht (PDF):

Der Wahlausschuss stellt fest, dass gem. § 24 Abs. 1 S. 3 Wahlordnung der Studentinnen- und Studentenschaft die Zahl der Stimmzettel höher ist, als die Zahl der im Wählerverzeichnis vermerkten Stimmabgaben. Zudem ergibt sich aus dem Protokoll der Wahlhandlung am Wahlstandort „Foyer EW-Gebäude“, dass in einem Fall einer nicht im Wählerverzeichnis genannten und somit nicht zur Wahl berechtigten Person gegen Vorlage des Studierendenausweises Stimmzettel ausgehändigt wurden.

Bei der erneuten Auszählung der Stimmen durch Wahlhelfer stellt der Wahlausschuss fest, dass auf die Hochschulgruppe „Spaß und Geselligkeit (SpuG)“ und die „Liberale Hochschulgruppe (LHG)“ folgende Stimmen entfallen:

SpuG: 84 Stimmen LHG: 126 Stimmen

Gem. § 27 Abs. 2 S. 1 Wahlordnung der Studentinnen- und Studentenschaft ist die Sitzverteilung anhand des d’Hondtschen Höchstzahlverfahren zu ermitteln. In der zweiten Ordnung ergibt sich für SpuG somit eine Höchstzahl von 42, in der dritten Ordnung ergibt sich für die LHG ebenso eine Höchstzahl von 42. Der 45. Sitz entfällt auf die Höchstzahl 42.

Somit stellt der Wahlausschuss fest, dass die Zahl der unzulässig abgegebenen Stimmzettel Einfluss auf die Sitzverteilung des zu wählenden Organs hat. Somit ist gem. § 24 Abs. 1 S. 3, 4 i.V.m. § 31 Abs. 2 Wahlordnung der Studentinnen- und Studentenschaft unverzüglich eine Nachwahl des betreffenden Organs durchzuführen, da ein richtiges Wahlergebnis nicht mit Sicherheit ermittelt werden kann.

Der Wahlausschuss erklärt die Wahlen zum Studentinnen- und Studentenparlament für ungültig.

Comments

Hab deine Frage mal an den Wahlausschuss weitergeleitet. Aber wenn Wahlurnen in Deutschland sogar ohne Konsequenzen mit einer Kamera überwacht werden dürfen, sehe ich bei einer Glaswand nicht wirklich ein Problem :p

Die Zustände im EW-Gebäude waren unhaltbar: Fünf Leute haben nebeneinander auf Tischen ihre Kreuzchen gemacht...

Das Wahllokal in der Schlossmensa war ja im Wintergarten. Dort konnte man von hinten in die Wahlkabine schauen und sehen, wer was gewählt hat. Ist damit die Wahl nicht ohnehin ungültig, weil sie nicht geheim war? (Sofern die Wahlordnung eine geheime Wahl vorsieht)

@Matthias: Es hat sie aber niemand gezwungen, zu diesem Zeitpunkt zu wählen bzw. nicht ein paar Minuten zu warten, oder? Es liegt nun mal in der Natur einer Uni, dass zwischen den Vorlesungen viel los ist. Aber soll man deshalb 10 Kabinen anschaffen, nur weil für zusammengenommen 5 Minuten mal alle verwendet werden?

unverzügliche nachwahl, oder würfeln!^^