Lockangebot bei Galeria Kaufhof? (Update)

Ein extrem günstiges Angebot steht für die aktuelle Woche in der Galeria-Kaufhof-Werbung für den Markt in Osnabrück:

Einen acer TFT-Monitor "X243 HQbd" mit Full-HD-Auflösung und 23,6" Diagonale für nur 99,- EUR statt vormals 149,- EUR. An einen solchen Preis kommt nach meinen Recherchen derzeit nichtmal ein Onlineshop heran. Doch als ich heute (Montag) um 10:30 Uhr in der Filiale stand, wurde gerade für den Kunden vor mir das Ausstellungsstück eingepackt. Aufkunft des Verkäufers: Tut mir leid, wir hatten nur 12 Stück und bekommen auch keine weiteren rein.

12 Monitore, in einer Stadt mit über 150.000 Einwohnern, darüber hinaus vermutlich im ganzen Landkreis beworben (jedenfalls befand sich die Werbung im "Osnabrücker Sonntagsblatt")... ist das eigentlich noch eine ausreichende Bevorratung für ein Lockangebot?

Achja, und als ich dann wenigstens mein Parkticket abgestempelt haben wollte, will eine (andere) Verkäuferin noch mit mir diskutieren, dass ich ja nicht für 10 EUR eingekauft habe :-/

Update 2.11.2010:
Ich hatte noch am selben Tag ein frustriertes Fax an Galeria Kaufhof geschickt, in dem ich beiläufig auch auf das oben verlinkte Urteil hinwies. Gestern erhielt ich nun eine Antwort. Sie zeigten sich selbst vom Erfolg das Angebots überrascht und boten mir ein gleichwertiges Model von HP für den selben Preis an. Ich muss sagen, ich war darüber doch ziemlich überrascht! Der Kunde ist zufriedengestellt und wird sicher wieder mal dort einkaufen :-)

Comments

Unter aller Konone ist das. Selbst bei einem Hinweis, daß das Angebot begrenzt ist, hat, laut Gesetz, eine gewisse Anzahl an Geräten vorhanden zu sein.
Aber da hier nicht einmal ein solcher Hinweis gegeben wurde, ist das in meinen Augen ganz klar unlauterer Wettbewerb durch ein Lockvogelangebot.

Für mich als nicht Jurist gilt hier ganz klar "BGH GRUR 1999, 1011, 1012 Werbebeilage".

Naja, ich werde morgen mal mein Glück versuchen und ggf. mal beim Verbraucherschutz vorstellig werden, bzw. damit drohen. Im Internetzeitalter kann das ganz schnell unangenehm für den Händler werden.

Heute gab’s ein Update im Text: Galeria Kaufhof hat mir nach meiner Beschwerde ein gleichwertiges Model eines anderen Herstellers zum selben Preis angeboten :-)

Das ist auf jeden Fall ne Sauerei.
Soweit ich weiß, müssen solche Angebote mindestens zwei Tage vorrätig sein, sofern es nicht deutlichst gekennzeichnet ist, wieviel vorhanden ist (ein "Soalnge der Vorrat reicht" reicht nicht!).

Siehe auch
http://www.it-recht-kanzlei.de/lockangebote-bevorratung-uwg.html