Good cop - bad cop...
Thursday, 29 May 2008...scheinen Schäuble und Zypries mal wieder spielen zu wollen. Sorry, ich nehm der Frau nichts mehr ab.
...scheinen Schäuble und Zypries mal wieder spielen zu wollen. Sorry, ich nehm der Frau nichts mehr ab.
Die Verfassungsklage ist eingereicht. Obwohl es normalerweise weder zu meinem Anwendungsfach (Europäische Studien) noch zu meiner eher grünen politischen Ausrichtung passt, bin ich was die stückweise Machtübertragung an Europa angeht mehr als skeptisch. Dafür fehlen sämtlichen Institutionen (auch dem Parlament) einfach die demokratische Legitimation.
Von Zeit zu Zeit drohe ich zu vergessen, warum ich nicht mehr bei LIDL einkaufen gehe. Gut dass es Leute wie Günter Wallraff gibt, die mich daran erinnern. Er berichtet undercover aus einer Bäckerei, deren einziger Kunde diese Handelskette ist.
Der (ehemalige) Geschäftsführer des CDU-Kreisverbands Schwalm-Eder demonstriert eindrucksvoll, wie StudiVZ als Katalysator der eigenen Blödheit dabei helfen kann, seine Karriere zu vernichten. Nur mal so als Nachtrag.
Via fefe.
Anscheinend blendet Herr Schäuble die allgegenwärtige Kritik an seiner Person doch nicht aus - und schmollt! So stellt er gegenüber der Leipziger Volkszeitung mal wieder in Frage, ob die Unverletzbarkeit der Wohnung (§ 13) auch das "heimliche Betreten" einschließt, da dies ja keine Wohnungsdurchsuchungen seien.
Das freie Office-Format OpenDocument (ODF), welches zum Beispiel von OpenOffice.org verwendet wird, wurde ohne große Änderungen als ISO-Standard verabschiedet. Nun konnten Organisationen und Behörden in ihre Ausschreibungen die Bedingung einfügen, dass die Softwareprodukte ein offenenes und standardisiertes Dateiformat unterstützten müssen - sehr zum Nachteil von Microsoft, deren Programme damit natürlich komplett wegfallen.
Was treibt Politiker wie Schäuble und Zypries nur bei der Gesetzgebung? Ist es Paranoia? Sind es "Leihbeamte"? Ist es der Drang in die Geschichte eingehen zu wollen? Ich kapier es nicht.
So wie sich der Artikel der Süddeutschen zum neuen BKA-Gesetz liest dürfte das Ding doch vor dem Bundesverfassungsgericht wieder auf ganzer Linie scheitern:
Gleich dürfte die Grün-Party im Heise-Forum losgehen ;-)
Update: da ist sie... meine spontanen Gedanken: Schön, dass das Gesetz zur Onlinedurchsuchung in seiner jetzigen Form gekippt ist. Problematisch finde ich allerdings die Formulierung, dass das Ausspähen privater Computer erlaubt ist, "wenn tatsächliche Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut bestehen". Das ist viel zu schwammig, was ist denn ein überragend wichtiges Rechtsgut?